Heilmittelverordnung

Heilmittelverordnung für Logopädie

Damit eine logopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden kann, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Hier erklären wir Ihnen, wie das funktioniert.

Wer kann Logopädie verordnen?

Die Verordnung stellt in der Regel aus:

  • Hausärztin oder Hausarzt
  • Kinderärztin / Kinderarzt
  • HNO-Ärztin / HNO-Arzt
  • Neurologin / Neurologe
  • Kieferorthopädin / Kieferorthopäde
  • Zahnärztin / Zahnarzt
  • Phoniaterin / Pädaudiologe

Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt einfach an, wenn Sie eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung vermuten.

Was steht auf dem Rezept?

Die Heilmittelverordnung enthält:

  • Ihre medizinische Diagnose (ICD-10-Code)
  • die Art der Behandlung (z. B. „Einzeltherapie Logopädie, 45 Minuten“)
  • die Anzahl der Einheiten (z. B. 10)
  • die empfohlene Frequenz (z. B. 2× pro Woche)
  • ggf. Hinweis auf Hausbesuch

Wichtig: Die Behandlung muss innerhalb von 21 Tagen nach Ausstellung beginnen – bei dringlichem Bedarf sogar innerhalb von 14 Tagen.

Wie läuft die Kostenübernahme?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Therapie:

  • für Kinder und Jugendliche ist die Behandlung zuzahlungsfrei
  • Erwachsene leisten einen Eigenanteil:
    – 10 % der Therapiekosten
    – plus 10 € Rezeptgebühr (Befreiung ist mit Nachweis möglich)

Logopädie für Kinder

Sprach- und Sprechstörungen treten bei Kindern häufig auf – oft im Rahmen der natürlichen Sprachentwicklung, manchmal aber auch mit längerem Förderbedarf. Eine logopädische Therapie hilft z. B. bei:

  • Artikulationsstörungen („Lispeln“)

  • Probleme bei Wortfindung und Grammatik

  • eingeschränktem Wortschatz

  • Stottern oder Poltern

  • myofunktionellen Störungen (Zungen- und Lippenmotorik)

Die Therapie wird vom Kinderarzt, HNO-Arzt oder Hausarzt verordnet. Die Krankenkasse übernimmt bei gesetzlich versicherten Kindern alle Kosten vollständig. Je früher die Behandlung beginnt, desto erfolgreicher ist oft der Verlauf.

Wie oft kann Logopädie verordnet werden?

Je nach Diagnose können mehrere Verordnungen ausgestellt werden. In bestimmten Fällen (z. B. chronische Erkrankungen, neurologische Störungen) ist auch eine dauerhafte Behandlung möglich – mit Genehmigung der Krankenkasse.

Logopädie für Privatversicherte

Privatversicherte erhalten ebenfalls eine ärztliche Verordnung für Logopädie. Die Abrechnung erfolgt:

  • der Patient erhält eine Rechnung gemäß Gebührenübersicht (GebüTh)

  • zur Erstattung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse ein

Der Umfang der Kostenübernahme kann je nach Tarif und Vertrag unterschiedlich sein. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Logopädie vollständig übernommen wird oder ob Eigenanteile entstehen.

Und dann?

Bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung einfach zum ersten Termin mit. Wir beraten Sie gern zu Fragen rund um Therapie, Verordnung oder Kostenübernahme.

Heilmittelverordnung Logopädie - was ist zu tun